Rahmenbedingungen

Verschwiegenheit

Als Klinische- und Gesundheitspsychologin unterliege ich den gesetzlichen Richtlinien zur Verschwiegenheit laut §14 PslG.

Terminabsagen

Vereinbarte Termine, die von Ihnen nicht wahrgenommen werden, können bis zu 24 Stunden vorher abgesagt werden (telefonisch, SMS oder Email). Das Honorar für nicht rechtzeitig abgesagte und nicht wahrgenommene Termine wird in Rechnung gestellt.

Rückerstattung der Kosten

Die gesetzlichen Krankenkassen in Österreich sehen leider keine Rückerstattung des Honorars für Klinische Psychologie und Gesundheitspsychologie vor.

Private Zusatzversicherungen bieten die Möglichkeit einer teilweisen oder kompletten Rückerstattung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Versicherung.

Nähere Infmationen zum Thema Datenschutz finden sie hier.